AGB

Nachstehende GESCHÄFTSBEDINGUNGEN sind VERTRAGSINHALT:


1. Allgemeines :
1.1 Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, wie auch vom Schriftformerfordernis nur schriftlich abgegangen werden kann.


1.2 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag auf eine dritte Person bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.


1.3 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt rückwirkend eine möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.


1.4 Sollte nach Vertragsabschluss eine gesetzliche Anpassung von vertragsgegenständlichen steuerrechtlichen Abgaben erfolgen und sich dadurch letztendlich der Gesamtkaufpreis verändern, so kann eine diesbezügliche Nachverrechnung bis zur Übergabe des Fahrzeuges von beiden Seiten schriftlich geltend gemacht werden.


1.5 Schriftliche Erklärungen können rechtswirksam an die im Vertrag angegebenen oder sonst schriftlich mitgeteilten Adressen gerichtet werden, wobei die Vertragsparteien verpflichtet sind, allfällige Änderungen ihrer im Vertrag genannten Anschrift unverzüglich dem anderen Vertragsteil schriftlich bekanntzugeben.

 


2. Erfüllung:
2.1 Der Käufer hat den Vertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufer eingegangen ist.


2.2 Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er das Fahrzeug am Erfüllungsort vereinbarungsgemäß zur Abholung bereit stellt und den Käufer hievon nachweislich verständigt hat, jedenfalls aber, wenn der Käufer das Fahrzeug übernommen hat. Die Abholfrist beträgt zwei Wochen ab der Verständigung des Käufers, mangels einer besonderen Vereinbarung gilt der Firmensitz des Verkäufers oder das von ihm bezeichnete Auslieferungslager als Erfüllungsort.
Der Käufer hat nach Anzeige der Bereitstellung innerhalb dieser Abholfrist den Kaufgegenstand am Abnahmeort zu übernehmen. Mit dieser Übernahme bzw. mit Ablauf der Abholfrist gehen alle Gefahren auf den Käufer über.


2.3 Wird das Fahrzeug verspätet übernommen, ist der Verkäufer einerseits berechtigt, eine angemessene bzw. branchenübliche Standgebühr zu verrechnen und haftet er andererseits, soferne keine Versicherungsdeckung gegeben ist, für Schäden aus der Verwahrung nur bei grobem Verschulden.


2.4 Der Verkäufer darf bei der Lieferung von der im Kaufvertrag umschriebenen Ausführung des Fahrzeuges abweichen, wenn es sich um eine serienmäßige, die Form und Konstruktion betreffende Abweichung handelt, die dem Käufer wegen ihrer Geringfügigkeit zumutbar ist.


2.5 Das gegenständliche Fahrzeug wird – so nicht lagernd vorhanden – bei einem zuverlässigen Lieferanten bestellt. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu informieren, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug ohne Verschulden des Verkäufers nicht lieferbar bzw. nicht mehr verfügbar ist. In diesem Fall ist der gegenständliche Vertrag ohne beidseitige Rechte und Pflichten unmittelbar gegenstandslos. Bereits geleistete Anzahlungen sind innerhalb von acht Tagen rückzuerstatten.

 


3. Kaufpreis:
3.1 Zahlungen werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital angerechnet.


3.2 Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Anknüpfungszinssatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart.
Zudem hat er diesfalls Mahn- u. Inkassospesen im angemessenen bzw. gesetzlich zulässigen Umfang zu ersetzen.


3.3 Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Käufers gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verkäufer zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Käufers steht, gerichtlich festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt worden ist.

 


4. Rücktritt des Käufers:
4.1 Wird seitens des Verkäufers der vertraglich vereinbarte Liefertermin um mehr als acht Wochen (bei Fahrzeugen mit Sonderausstattung um mehr als 16 Wochen) überschritten, kann der Käufer in weiterer Folge nach erfolgloser Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Die Verständigung über die Setzung einer Nachfrist hat seitens des Käufers schriftlich zu erfolgen und gilt ab Zugang.


4.2 Bei Nichterfüllung des Vertrages wegen Verzugs des Verkäufers und hieraus begründetem Rücktritt des Käufers hat der Verkäufer eine etwaige Anzahlung innerhalb von acht Tagen an den Käufer zurückzuerstatten.

 


5. Rücktritt des Verkäufers:
Kommt der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug oder erklärt er einen unberechtigten Vertragsrücktritt, so hat ihn der Verkäufer schriftlich unter Setzung einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Vertragserfüllung aufzufordern. Nach fristlosem Ablauf dieser Frist hat der Verkäufer das Wahlrecht, entweder die Erfüllung des Vertrages zu fordern, also den Kaufpreis samt Nebenforderungen einzuklagen, oder aber vom Kaufvertrag zurückzutreten und einen pauschalierten Schadenersatz (Stornogebühr) in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu begehren oder aber einen darüberhinausgehenden konkret zu beziffernden Schadenersatz geltend zu machen.

 


6. Eigentumsvorbehalt:


6.1 Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers. Der Kaufgegenstand ist vom Käufer auf seine Kosten gegen die in der KFZ-Vollkaskoversicherung bezeichneten Risiken zu versichern. Im Falle der Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist der Verkäufer berechtigt, sein Vorbehaltseigentum an den Dritten (Geldgeber) abzutreten.


6.2 Wird von einem Dritten auf das unter Eigentumsvorbehalt ausgefolgte Fahrzeug gegriffen, so hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer umgehend zu verständigen.

 


7. Gewährleistung:
7.1 Im Falle der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes ist der Käufer zunächst berechtigt, vom Verkäufer Verbesserung (Reparatur) oder Austausch der mangelhaften Sache zu verlangen.
Ist für den Verkäufer die vom Käufer getroffene Wahl unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, so ist er berechtigt, den Mangel durch andere als die vom Käufer gewählte Art im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts zu beheben.


7.2 Der Verkäufer ist vom Auftritt des Mangels ehebaldigst zu verständigen.


7.3 Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Fahrzeuges durch den Käufer hat dieser dem Verkäufer eine angemessene Abgeltung für die Benützung bzw. den bis zur Wandlung aufgetretenen Wertverlust zu leisten.

 


8. Garantiebedingungen:
Die Rechte und Pflichten aus der vereinbarten Garantie sind den mit den übrigen Fahrzeugpapieren übergebenen Garantiebedingungen zu entnehmen.

 


9. Gerichtsstand, Rechtswahl:
Wenn der Käufer Unternehmer ist oder zum Zeitpunkt der Klage im Inland keinen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalts- oder Beschäftigungsort hat, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag die örtliche Zuständigkeit der nach dem Firmensitz des Verkäufers sachlich berufenen Gerichte vereinbart.
Es gilt Österreichisches Recht.

 


10. Besondere Bestimmungen für Verbrauchergeschäfte nach dem FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz):
10.1 Die folgenden Bestimmungen gelten für Kaufverträge, die mit einem Verbraucher als Käufer außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers oder im Fernabsatz abgeschlossen wurden.


10.2 Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Die Frist zum Rücktritt beginnt mit Erhalt des Fahrzeuges.
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der 14-tägigen Frist abgesendet wird.


10.3 Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass er im Falle der fristgerechten Ausübung des Rücktrittsrechts das kaufgegenständliche Fahrzeug unverzüglich zurückzustellen und bei bereits erfolgter Benützung des Fahrzeuges ein angemessenes Benützungsentgelt zu bezahlen und/oder den durch die Nutzung allenfalls entstandenen Wertverlust zu ersetzen hat.
Dieser allfällige Wertverlust ergibt sich aus einer allfälligen Differenz zwischen dem vertragsgegenständlichen Kaufpreis einerseits und dem durch einen vom Verkäufer zu bestellenden Sachverständigen ermittelten Weiterverkaufswert des Fahrzeuges andererseits.

 


11. Datenschutz:
Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages vom Verkäufer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

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